• Heiko Neumann
  • Versicherungsmakler
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  • 71672 Marbach
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Kraftfahrtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie gehört zum Auto wie Räder und Motor: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für jeden Kfz-Halter gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert im Falle eines Unfalles den Schadenersatz für das Unfallopfer. Und sie garantiert dem Schadenersatzpflichtigen, dass er durch die Ersatzleistung nicht an den Rand des finanziellen Ruins gerät. Denn wer einen Schaden verursacht, der haftet laut Gesetz für die Folgen: In unbegrenzter Höhe, mit vorhandenem und zukünftigem Vermögen.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Fahrzeugnutzung (z. B. KM-Leistung pro Jahr, Fahreralter, Beamte) und dem Schadenfreiheitsrabatt (ergibt sich aus den schadenfreien Jahren). Je länger die Schadenfreiheit , desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.

Kasko-Versicherung

Achten Sie auf den Abschluss einer Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug. Denn dann sind nicht nur fremde Schäden - durch die Kfz-Haftpflichtversicherung - sondern auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt.

Beim Kaskoschutz unterscheiden die Versicherer zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung ist vor allem für ältere Fahrzeuge mit geringerem Wiederbeschaffungswert sinnvoll. Sie leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer, Schmorbrände, Kabelbrände, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Auch bei Unfällen und Beschädigungen durch Haarwild springt die Teilkaskoversicherung ein. Je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs kann der Halter eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbaren und so bei den Prämien sparen.

Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder neuwertige Fahrzeuge. Sie bietet neben dem Schutz der Teilkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto und bei Schäden durch höhere Gewalt umfassenden Versicherungsschutz. Auch mutwillige Beschädigungen des Fahrzeugs durch Dritte sind eingeschlossen.

Genießen Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, gilt beim Abschluss einer Kaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung schützt besser als nur eine Teilkaskoversicherung. Und der Beitrag für den Vollkaskoschutz ist dann nur unerheblich höher als der Beitrag für eine Teilkaskoversicherung. Denn beim erstmaligen Abschluss einer Vollkaskoversicherung gilt der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Beitragshöhe zur Vollkaskoversicherung hängt neben dem Schadenfreiheitsrabatt davon ab, welche Selbstbeteiligung im Schadensfall der Versicherungsnehmer wählt.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung können außerdem mit Insassenunfallversicherung und einem Autoschutzbrief kombiniert und vervollständigt werden. Ebenfalls empfehlenswert: Der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt bei Streitigkeiten und trägt eventuelle Anwaltskosten.

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