• Heiko Neumann
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D & O (Managerhaftpflicht)

Wer arbeitet, macht Fehler: Die Directors & Officers Versicherung (D & O) sichert dagegen ab

Fehlentscheidungen in der Chefetage haben meist weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben.

Damit Sie für berufliche Entscheidungen nicht den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen, gibt es die D & O-Versicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht.

Üblicherweise trägt die Kosten der Versicherung die Gesellschaft. Versichert ist der Geschäftsführer - auch wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gesellschaft geht.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

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